Massnahmeentscheid des Handelsgerichts St. Gallen vom 21.5.2013 Nestlé‘s Kampf um seine Kaffeekapseln gegen Denner

Nestlé versucht Nachahmer von Kaffeekapseln durch ihre dreidimensionale Marke vom Leib zu halten, was ihr gegen Denner im Massnahmenverfahren vor dem Handelsgericht St. Gallen nur halbwegs gelungen ist. Das Handelsgericht St. Gallen hat der Nestlé-Kapsel zwar aufgrund ihres besonderen oberen Teils bestehend aus einem Vulkan mit kleiner Krateröffnung markenrechtlichen Schutz anerkannt. Allerdings hat es dem unteren Teil der Kapsel, der sich aus einem einfachen Kegelstumpf und einem Flansch (Rand der Kapsel) zusammensetzt den markenrechtlichen Schutz versagt. Der Kegelstumpf und der Flansch seien für den Einsatz in einer Kaffeekapsel technisch notwendig und könnten deshalb nicht monopolisiert werden. Diese Elemente dürfen somit von einem Konkurrenten übernommen werden. Zur Beurteilung, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Denner-Kapseln und den Nestlé-Kapseln besteht war deshalb in erster Linie entscheidend, ob sich die Kapseln in ihrem oberen Teil genügend unterscheiden. Und in diesem wichtigen Punkt hat Nestlé gegen Denner verloren: Die im Urteilszeitpunkt relevanten Kapseln von Denner bestanden aus einem mehrfach abgestuften Aufbau mit einer eher grösseren Öffnung und neun auffälligen Löchern. Diese prägenden Elemente unterscheiden sich gemäss dem Handelsgericht St.Gallen genügend vom Vulkan mit kleiner Krateröffnung der Nestlé-Kapseln (siehe Bilder unten, Nestlé-Kapsel links, Denner-Kapsel rechts und Kegelstumpf).

Bundesgerichtsentscheid vom 21.1. 2005
«www.maggi.com»

«Nestlé in die Suppe gespuckt» (Zitat aus der NZZ vom 26./27. Feburar 2005)

Wegen der berühmten Marke MAGGI von Nestlé musste die Familie Maggi die Betreibung der Website www.maggi.com einstellen und diesen Domainnamen auf die Société des produits Nestlé SA übertragen.

Bundesgerichtsentscheid vom 18.7.2000
RIVELLA / APIELLA

Die Rivella International AG musste sich nicht gefallen lassen, dass ein Händler das Milchserumgetränk APIELLA als Konkurrenzprodukt auf dem Markt lancierte. Als Inhaberin der Marke RIVELLA klagte die Rivella International AG gegen den Händler. Als letzte Instanz verbot das Bundesgericht dem Händler den Vertrieb des Milchserumgetränks APIELLA.